Im Zuge der Krankenhausreform hat das hessische Gesundheitsministerium in einem ersten Schritt entschieden, welche Klinik in Hessen künftig welche Behandlungen anbieten darf – also welche sogenannten „Leistungsgruppen“ bewilligt wurden. Die Freude im DGD Diakonie-Krankenhaus Wehrda war danach groß, denn: „Unser Krankenhaus hat alle beantragten Leistungsgruppen erhalten“, sagt Geschäftsführer Sebastian Spies. Damit kann das Krankenhaus alle bisherigen medizinischen Behandlungen auch in Zukunft für die Menschen in der Region anbieten.
„Die Zuweisung aller beantragter Leistungsgruppen ist aus meiner Sicht ein klares Bekenntnis des Landes Hessen zu unserem Gesundheitsstandort. Das gibt uns auch Planungssicherheit“, sagt Spies. „Wir wissen jetzt ganz genau, welche medizinischen Behandlungen wir in Zukunft erbringen dürfen und können darauf nochmal mit strategischen Entscheidungen reagieren.“ Er fasst zusammen: „Letztlich bescheinigt uns das Land: Wir sind mit unserem Angebot ein Puzzlestück in der Versorgungslandschaft, das passt.“
Bewilligt wurden für Wehrda Innere Medizin und allgemeine Chirurgie ebenso, wie die Endoprothetik für Knie und Hüfte und die Revisionsoperationen in diesen Bereichen. Zudem wurden die Leistungsgruppen Wirbelsäuleneingriffe, Geriatrie und „Intensivmedizin Komplex“ zugewiesen. „Und der Standort Wehrda bleibt mit seiner Notaufnahme auch weiter Teil der Notfallversorgung im Landkreis“, freut sich Spies. Durch das gesicherte Leistungsportfolio sei das Diakonie-Krankenhaus Wehrda also auch zukünftig ein attraktives Haus für Ärzte, Pflegekräfte und die ärztliche Weiterbildung.
Warum Leistungsgruppen beantragt werden mussten
Durch die 2024 beschlossene Krankenhausreform treten anstelle der bisherigen, pauschalen Bettenplanung differenzierte Leistungsgruppen. Jedes Krankenhaus musste dafür detailliert nachweisen, dass es strengste Qualitätskriterien sowie personelle und apparative Mindestanforderungen sowie gewisse Fallzahlen erfüllt. Nur Kliniken, die eine offizielle Zuweisung für eine Leistungsgruppe erhalten, dürfen diese Behandlungen künftig vornehmen und abrechnen. Ziel der Reform ist die Konzentration komplexer Eingriffe an spezialisierten Standorten sowie die Vorbereitung einer künftigen Vorhaltevergütung. Kurz gesagt: Die Leistungsgruppen ordnen, welches Krankenhaus welche Behandlungen übernehmen darf – und sollen komplexe Leistungen dort bündeln, wo die nötige Erfahrung und Ausstattung vorhanden sind.
Die Kliniken mussten entsprechende Leistungsgruppen beantragen. „Geprüft wird dabei unter anderem die personelle Qualifikation ebenso, wie die bisherige Fallzahl und die Ausstattung im Vergleich zu anderen Standorten“, erläutert Sebastian Spies. Wie hochwertig das Land Hessen das Diakonie-Krankenhaus Wehrda beispielsweise bei künstlichen Kniegelenken (Endoprothetik) sieht lässt sich auch daran festmachen, dass in Hessen künftig nur noch 50 anstelle von 66 Kliniken diese Operationen anbieten dürfen.
Das gesamte medizinische Spektrum bleibt bestehen
Für das Diakonie-Krankenhaus bedeutet die Leistungsgruppen-Zuweisung durch das Land: Das gesamte medizinische Spektrum bleibt bestehen. Das Haus hatte sein Angebot nach Angaben von Spies bereits in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und auf die künftige Ausrichtung vorbereitet. „Das Land Hessen hat mit der Festlegung unsere damaligen Entscheidungen und unsere Wege, die wir beschritten haben, im Prinzip bestätigt“, sagt er. „Wir haben unser Leistungsportfolio in den vergangenen Jahren konsequent auf die zu erwartenden Neuerungen vorbereitet und uns entsprechend mit unseren fünf neuen Chefärzten zum richtigen Zeitpunkt für die Zukunft aufgestellt.“
Zu dieser Vorbereitung gehörte auch, dass man etwa die interventionelle Kardiologie bereits vor geraumer Zeit aufgegeben habe und in dieser Disziplin nun mit dem Uni-Klinikum kooperiere. Solche Kooperationen seien genau eine Forderung des Gesetzgebers. Spies sieht darin zugleich eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern zu stärken: „Die Reform kann dazu beitragen, dass sich Krankenhausträger künftig weniger als Konkurrenten und stärker als Kooperationspartner begegnen.“
„Wasser im Wein“: GKV-Spargesetz belastet den Reformerfolg
Trotz der hervorragenden Ausgangslage für Wehrda blickt die Klinikleitung mit Sorge auf die weiteren bundespolitischen Rahmenbedingungen. „Es gibt durchaus auch Wasser im Wein“, sagt Sebastian Spies. Denn durch das GKV-Spargesetz erwartet er deutliche finanzielle Belastungen, insbesondere durch die vorgesehenen höheren Prüfquoten des Medizinischen Dienstes für Krankenhausabrechnungen. Die Änderungen sollen die Abrechnungsprüfungen ausweiten, was zu einer immensen finanziellen Mehrbelastung ebenso, wie zu deutlich mehr Bürokratie sorgen wird.
Spies kritisiert, dass dieser zusätzliche Druck auf die Krankenhäuser komme, bevor sich die Versorgungslandschaft nach der Zuweisung der Leistungsgruppen neu sortiert habe. „Mit der Einführung des GKV-Spargesetzes hätte man durchaus noch ein Jahr warten können, bis alle Kliniken Klarheit haben“, sagt er. Die erhöhten Prüfquoten seien „nach wie vor ein kollektives Misstrauensvotum gegenüber den Krankenhäusern“.
Trotz dieser Einschränkung sei das Ergebnis für das DGD Diakonie-Krankenhaus Wehrda positiv: Mit der langfristigen Zuweisung aller Leistungsgruppen „kann unser Haus den Bürgerinnen und Bürgern in Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf auch weiterhin eine hervorragende medizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu bieten“.
